Kita-Rechtsanspruch ab 1

Zeitlich flexibel und beitragsfreies Mittagessen inklusive

Die Bürgerschaft hat in der Sitzung am 13. Juni 2013 die Einführung des allgemeinen Anspruches auf Kindertagesbetreuung für alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr beschlossen. Der Rechtsanspruch tritt bundesweit zum 1. August 2013 in Kraft und wird nun Teil des Hamburger Kinderbetreuungsgesetzes (KibeG). „Hamburg wird die Umsetzung dieses Rechtsanspruches für die Eltern zeitlich sehr flexibel gestalten“, so Melanie Leonhard, Fachsprecherin Familie, Kinder und Jugend der SPD-Bürgerschaftsfraktion. So werde es einen Anspruch auf fünf Stunden täglich beziehungsweise 25 Stunden in der Woche geben. „Zudem gibt es in Hamburg ein beitragsfreies Mittagessen für die Kinder“, betonte Leonhard.

„Krippe oder ausdrücklich auch die Kindertagespflege – wir werden die Wahlfreiheit der Eltern gewährleisten“, so die SPD-Abgeordnete. „Die Eltern sollen entscheiden, ob und in welcher Form sie diesen Anspruch auf Betreuung umsetzen möchten. Damit haben jetzt – unabhängig von einer Berufstätigkeit der Eltern – alle Hamburger Kinder ab eins einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz.“

In Absprache mit der jeweiligen Kita können Eltern die Betreuungszeit im Umfang von bis zu wöchentlich 25 Stunden zeitlich variabel gestalten. Auf Wunsch der Eltern kann auch eine Betreuung in Kindertagespflege im Umfang von bis zu 25 Wochenstunden gewählt werden. „So wird dem Wunsch vieler Eltern von Kindern im Krippenalter nach flexiblen Betreuungszeiten Rechnung getragen“, betont Leonhard.

In Hamburg profitieren inzwischen mehr als 21.000 Kinder im Krippenalter von einer Betreuung in einer Kita oder der Kindertagespflege. Hamburg erreicht damit eine Betreuungsquote von weit mehr als 40 Prozent – ein Spitzenwert im Westen Deutschlands bei der Betreuung unter Dreijähriger. Leonhard: „Hamburgs Eltern werden den Kinderbetreuungsplatz finden, der ihnen nach dem Gesetz zusteht. Das ist Wahlfreiheit auch für die Lebensentwürfe der Eltern. Gemeinsam mit dem Senat werden wir auch die nächsten Schritte angehen: die Gebührenfreiheit für die fünfstündige Betreuung plus Mittagessen wird im August 2014 kommen. Damit werden Familien entscheidend entlastet: direkt und messbar. Mit der Einführung von ‚Kita-Plus‘ seit Anfang 2013 – für Kitas mit einem hohen Anteil an Kindern aus sozial benachteiligten Familien und mit Sprachförderbedarf – baut Hamburg auch die Qualität der Betreuungsangebote weiter aus.“