Hamburg geht voran: Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für zweijährige Kinder kommt

Am 29. März 2012 wurde auf Antrag der SPD-Fraktion der Rechtsanspruch auf einen fünfstündigen Kinderbetreuungsplatz ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr auf den Weg gebracht. „Damit ermöglicht Hamburg – ein Jahr früher als vom Bund vorgesehen – Kindern aus allen Familien und unabhängig von der Beschäftigung der Eltern den Zugang zu früher Bildung und Betreuung“, so Melanie Leonhard, Fachsprecherin Kinder, Familie und Jugend der SPD-Fraktion in der Bürgerschaftsdebatte. Darüber hinaus leiste der erweiterte Rechtsanspruch einen Beitrag zu Integration und sprachlicher Entwicklung von Kindern aus Familien mit Migrationshintergrund. „Diese Punkte sind nicht allein für die Lebenschancen der einzelnen Kinder von größter Bedeutung, diese Punkte sind entscheidend für die Zukunftsfähigkeit eines Landes und insbesondere einer Metropole wie Hamburg“, betont Leonhard.

Gute Kinderbetreuung und frühe Bildung seien nicht nur unverzichtbar für Familien, sondern spielten auch bei der Standortbewertung von Unternehmen eine immer größere Rolle. „Und bereits jetzt wird weit über die Stadtgrenzen hinaus bemerkt, dass Hamburg hier gute Voraussetzungen liefert, die mit Beginn der SPD-Regierungszeit noch einmal deutlich verbessert wurden und weiter verbessert werden“, so Leonhard. „Unser jetzt vorgelegter Gesetzentwurf ist ein nächster wichtiger Schritt auf dem Weg Hamburgs zur kinder- und familienfreundlichsten Stadt in Deutschland.“