Rechtsanspruch auf Betreuungsplatz für Zweijährige schon 2012

Die Bürgerschaft hat am 10. Mai 2012  auf Antrag der SPD-Fraktion das Gesetz zum Rechtsanspruch auf einen fünfstündigen Kinderbetreuungsplatz ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr beschlossen. „Damit ermöglicht Hamburg – ein Jahr früher als im Bund – Kindern aus allen Familien und unabhängig von der Beschäftigung der Eltern den Zugang zu früher Bildung und Betreuung“, so Melanie Leonhard, Fachsprecherin Familie, Kinder und Jugend der SPD-Fraktion. Der erweiterte Rechtsanspruch leiste auch einen wichtigen Beitrag zu Integration und sprachlicher Entwicklung von Kindern aus Familien mit Migrationshintergrund. „Wir stärken mit diesem Rechtsanspruch die Bildungs- und Lebenschancen der einzelnen Kinder und wir stärken die Zukunftsfähigkeit Hamburgs“, betont Leonhard.

Frühe Bildung und gute Betreuung seien nicht allein von höchster Bedeutung für Kinder und Familien und die gesellschaftliche Integration, sondern spielten auch bei der Standortbewertung von Unternehmen eine immer größere Rolle. „Mit dieser kinder- und familienfreundlichen Politik steigt Hamburgs Attraktivität weiter – für Familien und auch für Unternehmen.“ Leonhard kündigte an, dass als weiterer Schritt in 2013 die Erzieher-Kind-Relation in ausgewählten Stadtgebieten verbessert werde: „Wir schaffen mit kleineren Gruppen mehr Qualität. Auch dieser Teil unserer Vereinbarung mit dem Landeselternausschuss wird umgesetzt.“