Diskussion um Familienhilfen: Rechtsanspruch bleibt erhalten

„Das Ziel der SPD-Fraktion ist, Familienhilfen so zu leisten, dass sie bei den Familien ankommen und die Lebens- und Bildungschancen der Kinder wirklich verbessern – und der individuelle Rechtsanspruch bleibt erhalten“, so die Fachsprecherin für Familie, Kinder und Jugend der SPD-Fraktion, Melanie Leonhard. Erst jetzt, mit dem Haushaltsentwurf der SPD für 2011/2012, gebe es erhöhte und damit realistische Veranschlagungen. Die Ansätze für „Betriebsausgaben für einzelfallfinanzierte Hilfen nach dem SGB VIII“ sind für 2011 und 2012 jeweils um gut 60 Mio. Euro erhöht worden. „Die GAL hingegen hat sich völlig blamiert, wenn sie vermeintlich neue Fachanweisungen als Aushöhlung des Rechtsanspruches kritisiert – und nicht weiß, dass diese schon zu schwarz-grünen Zeiten galten.“

„Der individuelle Rechtsanspruch bleibt erhalten, das haben nun alle schwarz auf weiß – und dieser Rechtsanspruch wird den Familien künftig noch mehr nutzen, weil die Hilfen wirksamer werden“, so Leonhard mit Verweis auf das in der Diskussion stehende Papier „Hilfen zur Erziehung – Konzeptionelle Vorschläge zu Weiterentwicklung und Steuerung“ (siehe untenstehenden Link). Mit diesem Arbeitspapier liege nun eine sehr gute Grundlage vor, um über die konzeptionelle Weiterentwicklung bei den Familienhilfen zu beraten.

Auch auf eine Anfrage aus der GAL-Fraktion (Drs. 20/1269) zu einem Papier im Zusammenhang einer Koordinierungssitzung der A-Staatssekretäre vom Mai 2011 heißt es in der Senatsantwort aktuell: „Eine Abschaffung oder Minderung des Rechtsanspruches ist nicht Gegenstand des Diskussionspapiers und auch nicht Absicht.“

Leonhard betonte zudem ausdrücklich die Verbesserung der Einstiegseingruppierung beim Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) nach Entgeltstufe E 10 statt bisher E 9. Hierfür hatte sich die SPD-Fraktion seit Jahren eingesetzt. „CDU und GAL haben hier gar nichts bewegt – die SPD macht es“, so Leonhard.

Leonhard kritisierte zudem die GAL scharf für eine „unaufrichtige Haltung“. Alle Interessierten könnten nachlesen, wofür die GAL vor genau einem Jahr in der Bürgerschaft die Hand gehoben hat: „Konsolidierung im Bereich der Hilfen zur Erziehung“ – „Begrenzung des Fallzahlvolumens“ – „Alternativen zu kostenintensiven Einzelfallhilfen“.

Hintergrund:
Wofür der GAL-Fraktionsvorsitzende Jens Kerstan und seine Fraktion am 26.08.2010 in der Bürgerschaft ihre Hand gehoben haben: „Zur Konsolidierung im Bereich der Hilfen zur Erziehung werden Steuerungsmaßnahmen umgesetzt, die auf eine Begrenzung des Fallzahlvolumens und der Ausgaben ausgerichtet sind. Vorrangig dabei ist der Ausbau der sozialräumlichen Angebotsentwicklung (SAE). Durch deren zusätzliche Angebote werden Alternativen zu kostenintensiven Einzelfallhilfen geschaffen, die das Budget der Hilfen zur Erziehung entlasten sollen.“ (Nachforderungsdrucksache 19/6497 – in der Bürgerschaft abgestimmt am 26.08.2010.)

Zum Papier „Hilfen zur Erziehung – Konzeptionelle Vorschläge zu Weiterentwicklung und Steuerung“:
(http://www.hamburg.de/contentblob/3035796/data/hze-konzeptionelle-weiterentwicklung.pdf – Punkt 6, Seite 5).