„Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist sowohl eine wichtige verfassungsrechtliche Klarstellung als auch eine erfreuliche Entscheidung“, so Melanie Leonhard, Fachsprecherin Familie, Kinder und Jugend der SPD-Fraktion.
Leonhard: „Schon unser Antrag aus dem Dezember 2014 zielt auf die Verwendung der veranschlagten Mittel für noch zügigere Qualitätsverbesserungen in der frühen Bildung und Betreuung (Drs. 20/13947, siehe Anlage). Auch im Koalitionsvertrag mit den Grünen wird diese Forderung erneut bestärkt. Freiwerdende Mittel sollen den Ländern und Kommunen zur Verbesserung des Personalschlüssels in Kitas zur Verfügung gestellt werden.“ Insgesamt sind im Bundeshaushalt rund 1 Milliarde Euro für das Betreuungsgeld vorgesehen. Fraktionschef Dressel: „Was wir sicher nicht machen werden, ist ein Landesbetreuungsgeld einführen, wie es die CDU fordert. Das Geld ist in unseren Kitas besser angelegt.“
„Politisch verantwortungsvolles Handeln heißt, allen Kindern unabhängig vom Einkommen ihrer Eltern den Zugang zu guter frühkindlicher Bildung zu ermöglichen. Wir wollen die Eltern ausdrücklich ermutigen, ihre Kinder an früher Bildung und Betreuung in Kita oder Tagespflege teilhaben zu lassen – im Sinne gerechterer Bildungschancen, für mehr Integration und Teilhabe“, erklärte Leonhard. Gute frühe Bildung und Betreuung sei die zentrale Zukunftschance – und für eine Metropole wie Hamburg absolute Notwendigkeit.
Leonhard betonte, das Betreuungsgeld schade insbesondere den großen Städten, die in besonderem Maße soziale und integrative Herausforderungen zu bewältigen haben. Langjähriger Krippen- und Kita-Besuch führe zu sinkendem Sprachförderbedarf und besseren Startchancen in der Schule. Hamburgs großes finanzielles Engagement für die frühe Bildung zeige bereits einen guten Aufholprozess sozial schwächerer Stadtteile. „Der Einsatz der für das Betreuungsgeld veranschlagten Mittel wäre eine Hilfe, hier noch schneller in noch mehr Qualität zu investieren – zum Wohl der Kinder und Familien, zum Wohl unserer Stadt“, so Leonhard.
Das Betreuungsgeld widerspreche zudem dem Gleichstellungsziel für Frau und Mann aus dem Grundgesetz. „Und das Betreuungsgeld schafft eben gerade keine gleichwertigen Lebensverhältnisse – weder zwischen noch innerhalb der Bundesländer oder Stadtstaaten. Zudem wird hier die Nicht-Inanspruchnahme staatlich subventionierter Bildungseinrichtungen finanziell belohnt. Es ist gut, dass dieser Unsinn dank des Urteils infolge der Hamburger Klage bald ein Ende hat,“ so Dressel.
Antrag zum Thema Betreuungsqualität:
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